Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen im Jugendbereich erachtet der AMV als wichtiger Grundstein für die langfristige Erhaltung der Blasmusik im Kanton Aargau. Aus diesem Grund werden pro Verbandsjahr maximal 10 Gesuche mit CHF 400.00 unterstützt.
Ein Projekt gilt dann als Crossover-Projekt, wenn mehrere Organisationen aktiv daran beteiligt sind (z. B. Musikgesellschaft & Jugendmusik, Musikgesellschaft & Musikschulensemble, Jugendmusik & Musikschulensemble etc.). Eine Bedingung für die Beitragssprechung ist, dass mindestens eine gemeinsame Probe mit einem gemeinsamen Auftritt vorhanden ist. Jährliche Projekte werden einmal in 2 Jahren unterstützt. Das Gesuchsformular ist zwingend vor dem Projektstart elektronisch einzureichen. Neue bzw. einmalige Projekte haben Vorrang gegenüber wiederkehrenden Projekten.